Allāh fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was sie zu leisten vermag
Scheich al-Islam Ibn Taymiyyah, Allāh erbarme sich seiner, sagte:
„Ebenfalls die Ungläubigen, die der Ruf des Propheten (صلى الله عليه وسلم) erreichte, während sie aber im Land des Unglaubens sind und wissen, dass er der Gesandte ist und dann an ihn und an das glauben, was auf ihn herabgesandt wurde und Allāh so fürchten, wie es ihnen möglich ist, so wie an-Nadschāschī und andere.
Gleichzeitig ist es ihnen (aber) nicht möglich die Hidschra in das Land des Islams zu verrichten, wodurch sie nicht alle Gesetzesgebungen des Islams praktizieren können, und weil ihnen die Hidschra und das Kundtun ihres Islams untersagt wird und sie niemanden haben der ihnen alle Gesetze des Islams beibringt.
Diese sind von den Leuten des Paradieses, so wie der Gläubige von den Angehörigen von Fir’aun und die Frau von Fir’aun, sogar wie Yūsuf, der Wahrhaftige, (عليه السلام) mit den Leuten Ägyptens war. Denn sie waren Ungläubige, worauf er nicht alles mit ihnen machen konnte, was er vom Islam kannte. Er rufte sie zum Islam und Imaan, doch sie folgten ihm nicht. Allāh, der Erhabene, sagte über den Gläubigen der Angehörigen Fir’auns:
"وَلَقَدْ جَاءَكُمْ يُوسُفُ مِنْ قَبْلُ بِالْبَيِّنَاتِ فَمَا زِلْتُمْ فِي شَكٍّ مِمَّا جَاءَكُمْ بِهِ ۖ حَتَّىٰ إِذَا هَلَكَ قُلْتُمْ لَنْ يَبْعَثَ اللَّهُ مِنْ بَعْدِهِ رَسُولًا"
[غافر 34]
„Und Yūsuf kam ja vordem mit deutlichen Beweisen zu euch, jedoch ihr hörtet nicht auf, das zu bezweifeln, womit er zu euch kam, bis ihr dann, als er starb, sagtet: Allāh wird nimmermehr einen Gesandten nach ihm erstehen lassen.”
Genau so war An-Nadschāschī, obwohl er ein König der Christen war. Doch sein Volk gehorchte ihm nicht, in den Islam einzutreten. Nur ein paar wenige Menschen traten mit ihm ein.
Deshalb betete niemand für ihn (das Totengebet), als er starb, worauf der Prophet (صلى الله عليه وسلم) in Medinah für ihn betete...
Er trat in viele von den Gesetzen des islams, wenn nicht die meisten davon, nicht ein, weil er unfähig dazu war. Er machte keine Hidschra und keinen Dschihād und keine Ḥadsch. Es wird sogar überliefert, dass er nicht mal die 5 Gebete verrichtete und nicht Ramaḍān fastete und nicht die Zakā entrichtete.
Wenn er dies unter seinem Volk kund tat, missbilligten sie es und er konnte sich ihnen nicht widersetzen. So wissen wir mit Gewissheit, dass er nicht mit dem Qur’ān über sie richten konnte...
An-Nadschāschī konnte nicht mit dem Gesetz des Qur’āns richten, denn sein Volk hinderte ihn daran. Oft ist ein Muslim zwischen den Muslimen und Tataren Richter oder sogar Herrscher, doch er kann nicht nach dem Recht handeln, welches in seiner Seele ist und danach handeln will, weil es dort jemanden gibt, der ihn daran hindert; und Allāh legt keiner Seele mehr auf, als sie tragen kann.”
Quelle: Minhādsch As-Sunnah an-Nabawīyyah, (5/113)
Übersetzer: Mosa Khalaf