Erbe der Propheten

Der Tauḥīd und die Güte zu den Eltern

Allāh, der Erhabene, sagte:

وَقَضٰى رَبُّكَ اَلَّا تَعۡبُدُوۡۤا اِلَّاۤ اِيَّاهُ وَبِالۡوَالِدَيۡنِ اِحۡسَانًا​ ؕ اِمَّا يَـبۡلُغَنَّ عِنۡدَكَ الۡكِبَرَ اَحَدُهُمَاۤ اَوۡ كِلٰهُمَا فَلَا تَقُلْ لَّهُمَاۤ اُفٍّ وَّلَا تَنۡهَرۡهُمَا وَقُلْ لَّهُمَا قَوۡلًا كَرِيۡمًا‏
وَاخۡفِضۡ لَهُمَا جَنَاحَ الذُّلِّ مِنَ الرَّحۡمَةِ وَقُلْ رَّبِّ ارۡحَمۡهُمَا كَمَا رَبَّيٰنِىۡ صَغِيۡرًا ؕ‏

„Und dein Herr bestimmte, dass ihr niemandem dienen sollt außer Ihm, und (Er bestimmte) Güte gegenüber den Eltern. Wenn nun einer von ihnen oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, so sag nicht zu ihnen: “Uff!” und fahre sie nicht an, sondern sag zu ihnen ehrerbietige Worte. Und senke für sie, aus Barmherzigkeit, den Flügel der Demut und sag: “Mein Herr, erbarme Dich ihrer, wie sie mich aufgezogen haben, als ich klein war.” (Sūrah al-Isrā 17:23-24)

 

Der Großgelehrte ‘Abdurraḥman as-Sa’dī, möge Allāh sich seiner erbarmen, sagte in seinem Tafsīr:

 

„Als Er, der Erhabene verbot, Ihm (etwas) beizugesellen, befahl er den Tauḥīd, worauf Er sagte: [Und dein Herr bestimmte] Die Bestimmung in der Relgion, und Er befahl einen Befehl in der Scharī’ah, [dass ihr niemandem dienen sollt], weder jemandem auf der Erde noch in den Himmeln, weder den Lebendigen noch den Toten, [außer Ihm], denn Er ist der Eine, der Einzige, der Alleinige, der Unabhängige, der von allen Geschöpfen gebraucht wird, dem jede Eigenschaft der Perfektion gehört, und der von jeder dieser Eigenschaften das gewaltigste besitzt. Niemand von seiner Schöpfung gleicht Ihm. Er ist der Geber der offenkundigen und verborgenen Gunst, der Abwehrer aller Strafen, der Erschaffer, der Versorger, der Verwalter aller Angelegenheiten. Er ist der, der all dies(e Eigenschaften) alleine besitzt, niemand außer ihm besitzt etwas von ihnen.

Dann erwähnte Er, nach Seinem Recht das Erfüllen des Rechts der Eltern, worauf Er sagte: [und (Er bestimmte) Güte gegenüber den Eltern] Das bedeutet: Seid gütig zu ihnen, mit allen Arten der Güte, der Aussage und der Tat, (dies) weil sie beide der Existenzgrund des Dieners sind, und weil sie dem Kind Liebe, Güte und Nähe gaben, was die Bekräftigung des Rechts und die Pflicht der Güte (zu ihnen) erfordert. [Wenn nun einer von ihnen, oder beide, bei dir ein hohes Alter erreichen] Das heißt: Wenn sie beide dieses Alter erreichen, in dem Ihre Kräfte nachlassen und sie beide die Sanftheit und Güte brauchen, welche bekannt sind, [so sag nicht zu ihnen: “Uff!”]: dies ist nämlich die kleinste Stufe der Kränkung, mit der Er auf alles, was darüber hinaus geht, aufmerksam machte. Und die Bedeutung ist: kränke sie beide nicht mal auf die geringste Art und Weise der Kränkung; [und fahre sie nicht an], das heißt: schimpfe nicht und rede nicht grob mit ihnen; [sondern sag zu ihnen ehrergiebige Worte] mit Aussagen, die sie mögen. Sei höflich und freundlich, mit milden und guten Worten, durch welche sich ihre Herzen erfreuen und sich ihre Seelen beruhigen. Dies unterscheidet sich (aber) durch die unterschiedlichen Situationen, Gewohnheiten und Zeiten.

[Und senke für sie, aus Barmherzigkeit, den Flügel der Demut], das heißt: Sei bescheiden ihnen gegenüber, aus Barmherzigkeit und Erwartung der Belohnung (von Allāh). Nicht weil du Angst vor ihnen hast, oder aus Hoffnung auf etwas, was sie besitzen, oder aus anderen, diesen ähnlichen, Absichten, für welche der Diener nicht belohnt wird. [und sag: “Mein Herr, erbarme Dich ihrer…] das heißt: Bitte für sie um Barmherzigkeit während Lebzeiten und nach dem Tod, als Gegenleistung für ihre Erziehung deiner als du klein warst. Daraus wurde verstanden, dass je größer die Erziehung war, desto größer ist das Recht. Und genauso, wenn jemand anderes als die Eltern die rechtschaffene Erziehung eines Menschen betraut, sei das in seiner Religion oder in Weltlichem, so hat er gewiss gegenüber dem Erzogenen das Recht der Erziehung.”

Quelle: Tafsīr As-Sa’dī, Seite 523-524


Übersetzer: Mosa Khalaf

Aktuelle Seite: Home Texte Artikel Der Tauḥīd und die Güte zu den Eltern