Über die Warnung vor den Strafen | Ibn al-Dschauzī
Ibn al-Dschauzī (gestr. 597 n. H.) sagte:
„Wisse, dass die Strafe unterschiedlich ist.
•Manchmal eilt sie voraus und manchmal verzögert sie sich.
•Manchmal erscheint ihre Spur und manchmal bleibt sie verborgen.
Die kuriosesten Strafen, sind diejenigen,
•die der Bestrafte gar nicht wahrnimmt, und die strengste ist
•die Strafe des Wegnehmens des Glaubens und der Kenntnis.
Geringer als diese (Strafe) ist
•das Sterben des Herzens und
•die Aufhebung des Genußes der Zwiesprache mit Ihm (indem man sich Allāh, subḥānahu wa-ta‘ala, in Einsamkeit zuwendet)
•und das starke Verlangen nach der Sünde und
•das Vergessen des Qur’āns und
•das Vernachlässigen des Bittens um Vergebung;
•und entsprechend diesen (Strafen), deren Schaden in der Religion ist.
Auch ist es möglich, dass sich die Strafe
•im Inneren ausbreitet,- wie das Ausbreiten der Dunkelheit,- bis das Herz zum äußersten Rand gefüllt ist,
•worauf die geistige Wahrnehmungskraft erlischt.
Die leichteste Strafe ist die, welche den
• Körper in der Dunja trifft, und
• möglicherweise ist die Strafe des (verbotenen) Schauens in der (Beeinträchtigung) des Sehvermögens.
Wer also von sich Sünden kennt, welche die Strafe erfordern, so soll er sich beeilen das Eintreffen der Strafe mit der Wahrhaftigen Reue zu bestürmen, auf dass er das abwehrt, was am kommen ist.”
Quelle: Dhamm al-Hawa, Seite 210
Übersetzer: Mosa Khalaf