Die Arten des Kufr | Ibn al-Qayyim
Ibn al-Qayyim (751 n.H. رحمه الله):
"Der Kufr (Unglaube) hat zwei Arten: großer und kleiner Kufr.
Der große Kufr ist welcher veranlasst ewig im Feuer zu verweilen.
Der Kleine ist welcher veranlasst die Androhung (der Strafe) zu verdienen, ohne (darin) ewig zu verweilen.
So wie in der Aussage des Erhabenen, welche rezitiert wurde, deren Wortlaut danach (jedoch) aufgehoben wurde (in ungefährer deutschen Übersetzung): „neigt eucht nicht von euren Vätern ab, denn dies ist wahrlich Unglaube von euch.“
Und seine Aussage im authentischen Hadith: „Zweierlei (Dinge) unter den Menschen ist Unglaube von ihnen: Die Schmähung auf Grund der Abstammung und die Wehklagung über den Verstorbenen.“
Und seine Aussage in den Sunan: „Wer seiner Frau vom Anus her kommt, der ist ungläubig gegenüber dem, was auf Muḥammad herabgesandt wurde.“
Und im anderen Ḥadīth: „Wer zu einem Wahrsager oder einem Hellseher geht, ihm dann glaubt, was er sagt, so ist er ungläubig gegenüber dem, was Allāh auf Muḥammad herabsandte.“
Und seine Aussage: „Werdet nach mir nicht wieder Übgläubige, in dem ihr euch gegenseitig die Nacken einschlägt (d.h. töten).“
Und dies ist die Erläuterung von Ibn ’Abbās und der Allgemeinheit der Ṣaḥābah der Aussage des Erhabenen:
وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأُولَٰئِكَ هُمُ الْكَافِرُونَ
„Wer nicht nach dem waltet, was Allāh (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.“
Ibn ’Abbās sagte: „Es ist nicht der Unglaube, der aus dem Glauben befördert, wenn er es tut, dann ist es Unglauben von ihm, und nicht wie derjenige der ungläubig ist gegenüber Allāh und dem jüngsten Tag,“ und ebenso sagte Tāūw.
’Aṭā sagte: „Es ist Unglaube unter (dem) Unglauben, und Ungerechtigkeit unter (der) Ungerechtigkeit, und Frevel unter (dem) Frevel.“
Andere erläuterten den Vers mit dem Unterlassen des Richtens mit dem, was Allāh herabsandte, während man es verleugnet. Dies ist die Aussage von ’Ikrima. Doch ist diese Erläuterung falsch, denn das Leugnen selbst ist Unglaube, egal ob er damit richtet oder nicht.
Andere erklärten den Vers mit dem Unterlassen des Richtens mit allem was Allāh herabsandte, er (der Meinungsträger) sagte: „darin ist auch das Richten mit dem Tauḥīd und dem Islām inbegriffen.“ Dies ist die Meinun von ’Abdul ’Azīz al Kināni, doch ist dieses egenfalls weithergeholt, denn die Androhung richtet sich auf die Unterlassung des Richtens mit dem Herabgesandten, dies widerum umfasst die Stillegung des Waltens komplett, sowie teilweise.
Andere erklärten den Vers mit dem vorsätzlichen Richten dessen, was im Widerspruch des eindeutigen Textes (des Qu’rān und der Sunnah) ist. Ohne Unwissenheit oder Fehler in der Deutung. Dies berichtete Al-Baghawi über die Gelehrten im Allgemeinen.
Andere interpretierten den Vers (in Bezug) auf die Leute der Schrift. Dies ist die Aussage von Qatādah und Ad-Dahhāk und anderen. Doch ist dies weithergeholt, denn ist im Widerspruch zum klarem Wortlaut, deshalb führt man es nicht zu dem (dieser Meinung).
Andere machten es zum Unglauben, welcher aus dem Glauben befördert.
Die Richtige Meinung ist, dass das Richten mit etwas anderem als das, was Allāh herabsandte den großen und den kleinen Unglauben beinhaltet, und zwar gemäß der Situation des Richters/Herrschers:
- Wenn er glaubt, dass es Pflicht ist in dieser Sache mit dem zu richten, was Allāh herabsandte, er sich aber ungehorsam davon abwendet, mit der Bekenntnis, dass er die Strafe verdient, dann ist dies kleiner Kufr.
- Wenn er (aber) glaubt, dass es keine Pflicht ist und, dass er die Wahl hat, obwohl er überzeugt ist, dass es das Urteil Allāhs ist, dann ist dies großer Kufr.
- Wenn er unwissend ist und einen Fehler machte, dann liegt er falsch, und sein Urteil ist das, der sich Irrenden.
Der Vorsatz ist (also), dass alle Sünden eine Art des kleinen Unglaubens sind. Denn sie sind im Gegensatz der Dankbarkeit, welche die Tat mit dem Gehorsam ist. Die Bemühungen sind somit entweder Dankbarkeit oder Unglaube oder etwas Drittes, weder das eine noch das andere, und Allāh weiß es am besten."
Quelle: Madāridsch as-Sālikīn, 1/335-337
Übersetzt von Mosa Khalaf