Erbe der Propheten

Schaykh Abdullah al-Bukhari über den Hijab-Day

hijab day ezp

بسم الله الرحمن الرحيم

Was folgt ist eine Zusammenfassung eines Textes, der auf einer damaligen bekannten deutschsprachigen Islam-Webseite, (die mittlerweise nicht mehr verfügbar ist), die Muslime dazu aufrief, am "Hijab-Niqab Day" teilzunehmen.

Um eventuelle Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, wurde der Text dem Schaykh Abdullāh al-Bukhāri (حفظه الله) auf Arabisch vorgetragen. Da die Website nicht mehr online ist, folgt eine Kopie dieses Textes:

Wir versichern hiermit, dass die Frage klar, deutlich und nicht sinnenenstellt gestellt wurde, damit uns nicht vorgeworfen werden kann, eine bestimmte Antwort angestrebt zu haben, die ausschließlich in unserem Interesse ist. Wir baten den Schaykh um Klarstellung folgender Punkte:

  • Enthält dieser Text Aussagen, die nicht mit dem Islam übereinstimmen?
  • Ist es den Schwestern gestattet an dieser Aktion teilzunehmen?
  • Einen Ratschlag für diejenigen, die solche Aktionen und Demonstrationen organisieren.
  • Der Ratschlag für die Musliminnen, die in Europa unter Gesetzen, wie dem Niqabverbot leiden.
  • Die islamische Lösung dieses Problems.

Der Schaykh antwortete folgendes:

Alles Lob gebührt Allah und der Friede und Segen sind auf seinem Gesandten.

Als Grundregel müssen wir wissen, dass wir jede Tat in die Waage des islamischen Gesetzes legen müssen, um zu wissen ob diese Handlung erlaubt ist oder nicht. Denn die Schari'ah ist die Waagschale, mit welcher jede Angelegenheit gemessen wird. Deshalb sagen wir:

  1. Was mit dem Islam in Einklang steht, das akzeptieren wir.
  2. Was im Widerspruch zum Islam steht, so sind wir verpflichtet dies sein zu lassen.
  3. Was im Islam nicht erwähnt wurde, wird in Anbetracht der Nutzen und Schäden, welche aus dieser Tat erfolgen, betrachtet. Wenn der Nutzen größer ist, dann ist es erlaubt und wenn der Schaden größer ist, dann ist es verboten. Und wenn beide gleich sind, also ohne, dass das Eine das Andere überwiegt, dann ist es ebenfalls verboten.

Was jetzt unser Thema anbelangt, so schauen wir ob die islamische Offenbarung es befürwortet? Und wir sagen auf keinen Fall, dass es sich hier um Traditionen handelt, denn die Bekanntgabe und Bekundung islamischer Bräuche ist von den gottesdienstlichen Handlungen und der Hijab ist eine gottesdienstliche Handlung. Und die Grundlage in den gottesdienstlichen Handlungen ist At-Tauqief (das heißt, dass sie abhängig von den Beweisen des Qurans und der Sunnah sind, was bedeutet, dass die Handlungen, welche uns Allah näher bringen nur bekannt sind, weil sie im Quran und der Sunnah erwähnt wurden).

Niemand darf sagen, dass unser Thema von der dritten Kategorie ist, welches nicht im Islam erwähnt wurde. Nein, denn hier handelt es sich um ein Mittel, welches zur Bekanntgabe einer gottesdienstlichen Handlung und ihrer Verwirklichung führt. Stell dir vor, dass Leute rausgehen um für das Verrichten des Gebets zu demonstrieren „Wir wollen beten, wir wollen beten“ das ist eine Demonstration, welche äußerlich zur Verrichtung eines islamischen Brauchs, des Gebets, verhilft; und niemand darf hier sagen: „Wir sind frei (wir können machen was wir wollen).“

Wir sagen: Nein, du musst der Rechtleitung des Gesandten Allah's (صلى الله عليه وسلم) folgen, und das Gebet ist eine gottesdienstliche Tat, welche von den Beweisen des Qurans und der Sunnah abhängig ist, und all das, was mit dem Gebet zusammenhängt ist von den Beweisen abhängig. Von den Dingen, die mit dem Gebet zusammenhängen, ist das Verrichten des Gebets in Richtung der Qiblah; du darfst nicht in irgendeine Richtung beten. Wenn du die Qiblah kennst, so ist es Pflicht, dass du dich in ihre Richtung wendest; und ebenfalls die Gebetswaschung und der reine Ort (auf welchem zu beten, eine Bedingung des Gebets ist) und andere Dinge die mit dem Gebet im Zusammenhang stehen.

Beim Hijab verhält es sich genauso; Allah hat ihn den gläubigen Frauen zur Pflicht gemacht und der Prophet (صلى الله عليه وسلم) ebenfalls; und die Mütter der Gläubigen und die Gefährtinnen des Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) befolgten dieses Gebot und hielten dies ein. Und dies alles deutet darauf hin, dass der Hijab eine gottesdienstliche Handlung ist, mit welcher wir Allah anbeten. Und wenn dies der Fall ist, dann müssen die Hilfsmittel, welche zur Verwirklichung dieser Handlung führen, vom islamischen Standpunkt her, erlaubt sein. Denn eine Grundregel im Islam lautet: Die Mittel, die zur beabsichtigten Tat führen, müssen den gleichen gesetzlichen Bestimmungen folgen, wie die beabsichtigte Tat an sich, (z.B. wenn etwas im Islam Pflicht ist, so ist alles was zur Erfüllung dieser Pflicht führt, ebenfalls Pflicht. Und im Falle von etwas Verbotenem, ist alles was dazu führt, ebenfalls verboten).

Folglich schauen wir, ob diese Demonstrationen von dem sind, was der Islam erlaubt, und ob diese Ausdrücke, welche erwähnt wurden islamisch sind.

In den Formulierungen (des vorangegangenen Textes) gibt es eine Anzahl von (islamischen) Übertretungen.

„Ruf deine Mutter, deine Tante und so weiter…“

Dies ist falsch und grundsätzlich in dieser Form nicht erlaubt und die Mittel, welche zur Bekanntgabe einer gottesdienstlichen Handlung und derer Verwirklichung führen, müssen vom Islam legitimiert sein. Und ebenfalls gibt es (im Rausgehen der Frauen an diesem Tag) gewaltige Schäden, wie das enge Zusammenkommen der Frauen mit den Polizisten und es kann ebenfalls sein, dass  muslimische Sünder mit ihnen sind, welche in engen Körperkontakt mit den Frauen geraten und vorgeben, dass sie (unklar) oder sogar einige Kuffar und Kafirat (ungläubige Männer und Frauen) mit ihnen in Kontakt kommen. Und es könnten weitere Nachteile und Übeltaten bei diesem Zusammenkommen auftreten. Und niemals haben diese Demonstrationen der Wahrheit geholfen, und auch wenn es einige Orte gibt, an welchen einige Demonstranten etwas erreichten, bedeutet es nicht, dass diese Tat richtig ist, da durch die Demonstrationen mehr zerstört als aufgebaut bzw. die vorgegebenen Ziele nicht erreicht werden.

Wichtig ist, dass Allah sich unser erbarmt hat und uns zu einer geschützten Gemeinschaft machte, dies auf Grund der Tatsache, dass wir eine Schari'ah haben, auf die wir uns beschränken. Die Angelegenheit des Hijabs und des Schadens, welcher (im Namen Allah's) erlitten wird, ist alt und existiert seit dem der Prophet (صلى الله عليه وسلم) mit der Wahrheit kam. Die Sahaba jedoch handelten nicht so, die Mütter der Gläubigen ebenfalls nicht und auch nicht die rechtschaffenen, gehorsamen, Allah dienenden Frauen der Salaf us-Salih oder vergangenen Epochen, in welcher die Wahrheit und ihre Folger unterdrückt wurden.

Und wenn die Angelegenheit so ist, dann ist es unsere Pflicht, Allah zu fürchten. Und diejenigen, die Einwände haben, in Bezug auf die Einführung solcher Gesetze (wie das Verbieten des Niqabs), denen rate ich, aus diesem und anderen islamischen Gründen, von diesen Ländern auszuwandern. Wer die Möglichkeit hat in ein islamisches Land auszuwandern, der soll dies tun. Und derjenige, der keine Möglichkeit dazu hat, soll den Verantwortlichen in seinem Land schreiben und ihnen seine Meinung schriftlich mitteilen. Jede Muslimin oder ihr Vormund schreiben: „Wir sind Muslime und wir haben islamische Rechte, welche Allah uns herabgesandt hat und nach denen wir uns richten müssen. Folglich hoffen wir, dass sie unsere Freiheit im Glauben respektieren, so wie sie behaupten, dass sie die Freiheit jedes Einzelnen respektieren.“

Und so schreibt jeder und entlastet sich vor Allah von seiner Schuld (und erfüllt seine Pflicht). Und es ist für jeden obligatorisch zu Allah zurückzukehren, in dem er Allah anbetet und Ihn während der Niederwerfung um Erleichterung und einen glücklichen Ausweg aus dieser Not bittet. Dies ist der islamische Weg (zur Lösung dieses Problems). Und es ist nicht erlaubt, weder für Mann noch für Frau an diesem Tag (oder anderen Tagen für Demonstrationen oder Kundgebungen) rauszugehen. Möge Allah euch segnen.


  • Schaykh Abdullāh al-Bukhāri
  • Juni 2010, Medinah, Saudi Arabien
  • Übersetzt von Mosa Khalaf & Muhammad al-Madani
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