Erbe der Propheten

Das Fasten am Tag von ʿArafāt

Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte:

„Für das Fasten am Tag von ʿArafāt1 erwarte ich von Allah (als Belohnung), dass Er die Sünden des Vorjahres und des Jahres danach tilgt.“2

Hafith an-Nawawi sagte:

"Die Bedeutung ist: es tilgt die Sünden des Fastenden für zwei Jahre. Es wurde gesagt: und damit sind die kleinen Sünden gemeint... Wenn es keine kleinen Sünden gibt wird gehofft, dass von den großen Sünden verringert wird und wenn es keine gibt wird die Stufe erhöht."3

Ich habe den ehrenwerten Schaykh Dr. Abdurahman Muhidin (حفظه الله) folgendes in der Moschee des Propheten (صلى الله عليه وسلم) gefragt:

"Der Tag von ʿArafāt fällt dieses Jahr am Freitag, und wir entnehmen vom Hadith Dschuwairijah4, dass man den Freitag nicht alleine fasten soll, sondern dazu ein Tag vorher oder ein Tag danach fasten soll. Wie soll das Fasten dieses Jahr erfolgen?"

Der Shaykh sagte: "Ja, man soll ein Tag vorher oder ein Tag danach dazu fasten und den Tag von ʿArafāt alleine zu fasten ist erlaubt weil man fastet den Tag von ʿArafāt und nicht weil es ein Freitag ist." Ich sagte: "Dieses Jahr wird man nur in der Lage sein ein Tag vorher (d.h. am Donnerstag) zu fasten, da ein Tag danach der Tag von ʿĪd (Opferfest)5 ist." Der Schaykh sagte: "Sehr gut."

Alben Aliu

Madinah Nabawiyyah

04/12/1435H | 29/09/2014G


Der Tag von Arafah fällt dieses Jahr am Freitag,  03.10.2014

Überliefert von Muslim N. 2746

Scharh ala Sahih Muslim 8/51

4 Von Dschuwairijah bint al-Harith (رضي الله عنها) wurde überliefert, dass der Prophet (صلى الله عليه وسلم) zu ihr an einem Freitag eintrat und sie war am Fasten, so sagte er: "Hast du gestern gefastet?" Sie sagte: "Nein." Er sagte: "Willst du morgen fasten?" Sie sagte: "Nein." Er sagte: "So brich dein Fasten [Überliefert von al-Buchari N. 1986]

Es wurde von Abu Huraira (رضي الله عنه) überliefert, dass der Prophet (صلى الله عليه وسلم) das Fasten an zwei Tagen verbat: Der Tag des Schlachtens und der Tag des Fastenbrechens. [Muslim N. 1138] Hafith an-Nawawi sagte: "Und die Gelehrten sind sich einig (Idschmāʿ) dass es verboten ist an diesen zwei Tagen zu fasten in jeder Situation..." [Scharh ala Sahih Muslim 4/271]

 

 

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