Erbe der Propheten

Das Unterlassen Des Gebets | Ibn Radschab al-Ḥanbalī

Ibn Radschab al-Ḥanbalī (795 n. H. رحمه الله) sagte:

„Die meisten Leute des Ḥadīth sind auf (der Meinung) dass das Unterlassen des Gebets

Unglaube ist, abgesehen von (dem Unterlassen) anderer Säulen des Islāms. So berichtete es Muḥammad ibn Naṣr al-Marwazī (294 n. H. رحمه الله) und andere von ihm. Und von jenen, die das sagten: Ibn al-Mubārak (181 n. H. رحمه الله) und (al-Imām) Aḥmed (241 n. H. رحمه الله), nach (der) verbreiteten (Meinung) von ihm, und Isḥāq (237 n. H. رحمه الله), welcher den Konsens der Gelehrten darüber berichtete; wie vorher erwähnt.

Und Ayyūb (as-Sichtiānī, 131n. H. رحمه الله) sagte: „Das Unterlassen des Gebets ist Unglaube, es gibt keine Meinungsverschiedenheit darin.“

Und ‘Abdullāh ibn Schaqīq (108 n. H. رحمه الله) sagte: „Die Gefährten des Gesandten Allāhs (ﷺ) sahen das Unterlassen keiner Tat als Unglaube außer des Gebets,“ überliefert bei at-Tirmidhī (Schaich Rabī’ stufte diese Überlieferung als schwach ein).

Ebenfalls wurde von ‘Alī (ibn Abī Ṭālib, 40 n. H. رضي الله عنه) und Sa’d (Ibn Abī Waqqāṣ, 55 n. H. رضي الله عنه) und Ibn Mas’ūd (32 n. H. رضي الله عنه) und anderen (Gefährten) überliefert, dass sie sagten: „Wer das Gebet unterlässt, der hat gewiß Unglaube begangen.”

Und ‘Umar (ibn al-Khaṭṭāb, 23 n. H. رضي الله عنه) sagte: „Keinen Anteil am Islām hat derjenige, der das Gebet unterlässt.“

Und in Ṣaḥīḥ Muslim von Dschābir vom Propheten (ﷺ) überliefert, dass er sagte: „Zwischen dem Mann und dem Schrik und dem Kufr ist das Unterlassen des Gebets.“

Und an-Nasā’ī und at Tirmidhī und Ibn Mādschah überlieferten von Bureidah vom Propheten (ﷺ), dass er sagte: „Der Vertrag zwischen ihnen und uns ist das Gebet, wer es unterlässt, hat Unglaube begangen.“ At-Tirmidhī und andere erklärten ihn als authentisch.

Wer (von den Gelehrten, wie Imām Aḥmed in einer Überlieferung und die restlichen drei Imāme der verbreiteten Rechtsschulen und Andere) in dem widerspricht, der sieht den Unglauben hier als nicht aus der Religion befördernd an, wie in der Aussage des Erhabenen: „Und diejenigen, die nicht mit dem richten, was Allāh herabsandte, dies sind gewiß die Ungläubigen.“ (5:44)

Was aber die restlichen Eigenschaften des Islāms und des Imāns anbelangt, so verlässt der Diener den Islām nicht durch das Unterlassen von ihnen, bei den Leuten des Sunnah und Dschamā’ah. Die Einzigen, die in dem widersprachen sind die Khawāridsch und die ihnen ähnlich sind, von den Leuten der Bid‘ah.“


Quelle: Fatḥ ul-Bārī, (1/25-26)

Übersetzt von Mosa Khalaf

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